Wissenswertes von A wie Anfragen bis Z wie Zuschüsse

Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den organisatorischen Ablauf in der Wichtelburg. Helfen Sie mit, diesen gemeinsam mit uns so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Alles auf einen Blick

Hier gibt's den aktuellen Flyer zum Download:

Flyer der Wichtelburg
Flyer_die_Wichtelburg.pdf
PDF-Dokument [437.8 KB]

Buchungszeiten

Sie haben in der Wichtelburg die Möglichkeit innerhalb der aktuell geltenden Mindestbuchungszeiten die Betreuung für Ihr Kind zu buchen.

 

Die Wichtelburg ist da für Ihr Kind und Sie:

 

Montag - Donnerstag    07:00 - 18:00 Uhr

Freitag                        07:00 - 15:00 Uhr



Um die für Sie angenehmste Betreuungszeit zu finden, sprechen Sie uns bitte persönlich an.

Elternstimmen...

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Unsere kleine Mia fühlt sich echt sehr wohl bei euch und geht auch jeden tag gern wieder hin. Und ich find es super das ihr wirklich jede Chance nutzt mit den Kindern an die frische Luft zu gehen.
Sollte ich nochmal ein kind bekommen kommt es auf jeden fall zu euch. Super wie Ihr das macht.

 

Also wenn ich nochmal schaffe so klein zu werden und mit meinem "Diddi" durch die Welt träumen darf dann erpress ich meine Eltern und zwinge sie damit ich auch zu euch kommen dürfte!!
Danke das ihr unserer Tochter den Weg in die Zukunft so toll vorbereitet..

 

Niels fühlt sich rundum wohl bei Euch! Eine tolle und liebevolle Betreuung, in die wir unseren Sohn jeden Tag sehr gerne bringen! Vielen Dank dafür und weiter so!!!

 

Es ist so schön, wie liebevoll ihr euch um die kleinen Wichtel kümmert! Wir sind so glücklich, dass es euch gibt! DANKE

 

das Beste, was unserem Wicht passieren konnte :) ... Das zweite Zuhause ... Danke

 

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Förderverein Wichtelburg e.V.

Eine riesige Unterstützung für unsere Wichtel sowie die familienähnliche Kleinkindbetreuung im Allgäu ist unser Förderverein Wichtelburg e.V.

Neben der Unterstützung des Betriebes der Wichtelburgen werden vom Förderverein auch Elternkurse, Ausflüge und Besonderheiten für unsere Wichtel gefördert.

Steuern

Kinderbetreuungskosten sind bis zu 4.000 € / Jahr steuerlich absetzbar !

Was passiert im Krankheitsfall?

Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Erst wenn sie einen Tag fieberfrei sind, dürfen sie wieder in die Wichtelburg; bei ansteckenden Kinderkrankheiten bitten wir Sie uns umgehend zu informieren.

 

Nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie bei Krankheit des eigenen Kindes bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr freizustellen.

Alleinerziehende haben Anrecht auf die Freistellung von bis zu 20 Arbeitstagen je Kalenderjahr.

Wann sollte ich mein Kind anmelden ?

Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist sehr hoch.

Demnach empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind möglichst frühzeitig für einen Betreuungsplatz bei uns voranzumelden.

Die Vergabe der Plätze findet im Januar des jeweiligen Betreuungsjahres statt, d.h. die Plätze für September 2021 werden bereits im Januar 2021 fest vergeben.

Zuschüsse zum Kinderbetreuungsentgelt

Alle Eltern haben unabhängig von Ihrem Einkommen einen Anspruch auf erhebliche finanzielle staatliche Zuschüsse.

Der Betreuungszuschuss kann bei den örtlichen Jugendämtern schriftlich beantragt werden.

 

Alle Antragsunterlagen finden Sie hier:

 

Wohnort im Landkreis Oberallgäu:

http://www.tagesmuetter-oberallgaeu.de

 

Wohnort Stadt Kempten:

http://www.tagesmuetter-kempten.de

Um dem Jugendamt die Arbeit zu erleichtern und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie, alle Anträge und geforderten Unterlagen möglichst frühzeitig VOR BETREUUNGSBEGINN bei den jeweiligen Jugendämtern einzureichen.

 

Es gibt in beiden Jugendämtern die Möglichkeit auf eine Einkommensprüfung zu verzichten und sich mit dem Höchstsatz des Elternbeitrages (Ersichtlich im Antrag) einverstanden zu erklären - dies muss im Antrag vermerkt werden.

Über das Mindesteinkommen für die Reduzierung des jeweiligen Elternbeitrages kann nur das Jugendamt Auskunft geben.

 

ACHTUNG !

Für alle, den Antrag und das Antragsverfahren betreffenden Fragen, bitten wir Sie ausschließlich mit dem für Sie zuständigen Jugendamt in Kontakt zu treten, da wir lediglich die Antragsformulare zur Verfügung stellen, jedoch keinerlei Auskunft zu weiteren Fragen und/oder Vorgehensweisen geben können.